Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein einhergeht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren
Bedingung ist die Führerscheinklasse A1. Die erlaubt, ab 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 Kubikzentimeter und maximal 15 PS fahren zu dürfen. Ebenfalls gestattet sind aber auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 Kubikzentimeter und mehr als 45 km/h Spitze
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