Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A – mit
Anhängerregelung
Bemerkungen
Einschluss : AM , L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit :
Bemerkungen
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Bemerkung
Vorbesitz : B
Keine Theorieprüfung erforderlich-
Praktische Prüfung muss sein !
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Kleinkrafträder mit:
Bemerkung
Einschluss : Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
16 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Bemerkungen
Einschluss: AM
Zusammenfassung der „Alten“ Klassen M und S
Mindestalter
16 Jahre
Krafträder mit
Bemerkungen
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische ,aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM , A1
Mindestalter
18 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Bemerkungen
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1 A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb.